Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe beantragen
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person
- Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (Warenvertrieb) oder Waren ankauft,
- (Dienst-)Leistungen anbietet oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird u. a. nur erteilt, wenn der zukünftige Betreiber zuverlässig ist.
Beantragung, Verfahren
Die Reisegewerbekarte kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in deren Bereich Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Reisegewerbekarte gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.
Die Kosten betragen 306,50 €. Davon sind 230,00 € bei Antragstellung zu entrichten.
benötigte Unterlagen
Nachfolgende Unterlagen sind beizubringen:
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
- Meldebescheinigung, sofern kein Personalausweis vorliegt,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen, z. B. Firmen, Genossenschaften, eingetragene Vereine (zu beantragen bei der Gewerbeabteilung),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung "Auskunft in Steuersachen" (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt),
- Mitteilung über das Nichtbestehen einer Eintragung in der Schuldnerkartei (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht oder online abrufbar unter folgendem Link),
- Gesundheitszeugnis (wenn unverpackte Lebensmittel verkauft werden sollen, erhältlich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, Trierer Straße 1, 52078 Aachen, Tel. 0241/51985300)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Eschweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02403/71252
E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis für das Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
- gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Reisegewerbekarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis nach § 33d Gewebeordnung erteilt werden kann, müssen Sie
- eine natürliche oder juristische Person sein,
- den Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts oder eines Abdruckes davon nachweisen,
- die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - sowohl der spielbetreibenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, nachweisen
- Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Voraussetzungen bei Spielen mit Geldgewinn
- Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
- Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.
Voraussetzungen bei Spielen mit Warengewinn
Das Spiel muss
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden)
veranstaltet werden. In Gaststätten dürfen höchstens 3 solcher Spiele veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zum Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe müssen Sie online oder bei der zuständigen Behörde beantragen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter*innen oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die beantragte Erlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022