Schüleraustausch

    Vorgesehen zum Löschen - Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket wird das Ziel verfolgt, Kindern und Jugendliche die aktive Teilnahme in den gesellschaftlichen Bereichen Bildung, Soziales und Kultur zu ermöglichen. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    • Eintägige Ausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten
    • Schulbedarf
    • Schülerbeförderung
    • Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
    • Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Horten und der Kindertagespflege
    • Soziale- und kulturelle Teilhabe

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_52883b8a4c4537f7727449b481ec9a1b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Viersen Bildung und Teilhabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2162/39- 2730

    E-Mail: but@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

    Hinweise für Brüggen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), 
    • Sozialhilfe oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Brüggen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Antragsvordrucke sind im Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung erhältlich. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de