Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Diagnostik bei entwicklungsgefährdeten und behinderten Kindern
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII umfassen:
- vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Der Anwendungsbereich der Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII ist sehr begrenzt, da vor dem Hintergrund der Nachrangigkeit der Sozialhilfe nur für diejenigen Personen Leistungen vorgesehen sind, die nicht gesetzlich oder nicht ausreichend privat krankenversichert sind, nicht über einen sonstigen Versicherungsschutz verfügen und keine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse erhalten.
Vorbeugende Gesundheitshilfe kommt für Personen in Betracht, die eine Vorsorgeleistung zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten in Anspruch nehmen wollen oder bei denen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein sonstiger Gesundheitsschaden einzutreten droht.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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