Hilfe zur Gesundheit
Beschreibung
Hinweise für Goch
Die Sozialhilfeleistung - Hilfe zur Gesundheit - soll bei fehlender Krankenversicherung eine erforderliche Versorgung sicherstellen.
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Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Personen, die zurzeit keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, können sich bei der Krankenkasse aufnehmen lassen, in der sie zuletzt pflicht-, familien- oder freiwillig versichert waren. Man spricht hier von der sogenannten Bürgerversicherung. Dieser Personenkreis kann einen Antrag auf Hilfe zur Gesundheit stellen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Bestehen der Voraussetzungen wird die Person bei einer Krankenkasse ihrer/seiner Wahl angemeldet. Die Krankenkosten werden aus Sozialhilfemitteln übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Goch