Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
Beschreibung
Hinweise für Soest
Als Freiberufler arbeiten Sie in der Regel nach Auftragslage und werden von Auftraggebern beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen.
Visum vorab oft notwendig
Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: Visum zur Selbständigkeit Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von der Entwicklung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine positive Prognose für Ihre Tätigkeit besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein bis zwei Jahre verlängert. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die freiberufliche Tätigkeit in Ihrem Beruf erlaubt. Eine weitere Erwerbstätigkeit ist mit der Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.
Verfestigung
Wenn Sie sich als Freiberufler in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen zum Thema Niederlassungserlaubnis.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelle Aufträge
- Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
- Sie verfügen über erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit bzw. Ihnen wurde die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert.
- Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise für Soest
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022