Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
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Zweck des Unschädlichkeitszeugnisses ist die lastenfreie Veräußerung kleinerer, belasteter Teile eines Grundstücks (Trennstücke).
Nähere Informationen erhalten Sie rechts unter "Unschädlichkeitszeugnisse".
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen