Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
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Ein Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung und vereinfacht die Löschung von Belastungen an einem Grundstück im Grundbuch. So kann z. B. das Eigentum an einem unbelasteten Grundstücksteil belastungsfrei übertragen werden, wenn durch ein Unschädlichkeitszeugnis des Vermessungs- und Katasteramtes amtlich festgestellt wird, dass die Rechtsänderung keine negativen Auswirkungen für die Inhaber von Rechten hat, also unschädlich ist. Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die notarielle Löschungsbewilligung der Berechtigten.
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7.1 Unschädlichkeitszeugnisse
Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses sowie die Verfügung über die Ablehnung des Antrages gemäß dem Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse vom 29. März 1966 (GV. NRW. S. 136) in der jeweils geltenden Fassung
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7, höchstens jedoch 5 000 Euro
§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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