Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a257bb9bdad23071d88127e5c8f2cace

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.2 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 2

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    https://mein.salzkotten.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11780/showBei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    Wichtig:
    Sie können hier nur Urkunden beantragen, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten zugetragen hat!

    Antragsberechtigt sind:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
    • Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n)
    • die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
    • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
    • Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann)
    • Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
    • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind
    • Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen
    • Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Beantragung:
    Die  Urkunden können persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) oder online beantragt werden.

    Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind.

    Fristen

    Hinweise für Salzkotten

    Bitte beachten Sie die Fristen für die Führung der Personenstandsregister:

    • Geburtenregister 110 Jahre
    • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
    • Sterberegister 30 Jahre

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das städtische Archiv abgegeben. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern Salzkotten aus, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten ereignet hat.

    Folgende Urkunden können beantragt werden:

    • Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) 
    • Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    • Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
    • Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
    • Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern
    • Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)

    Die Urkunden können auch mit einer Übersetzungshilfe ausgestellt werden.


    Hinweis:

    Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Salzkotten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Salzkotten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de