Urkunden
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Sie können Ihre Urkunden nur in dem Standesamt erhalten, in dem der jeweilige Personenstandsfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geburtsurkunde nur im Standesamt Ihres Geburtsortes, Ihre Eheurkunde nur da, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben und eine Sterbeurkunde nur am Standesamt des Sterbeortes beantragen können.
Eine Ausnahme bildet die Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls im Ausland.
Personenstandsurkunden können online beantragt werden:
Zum Antrag
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Engelskirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02263 83-0
E-Mail: rathaus@engelskirchen.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Engelskirchen