Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Sie können Ihre Urkunden nur in dem Standesamt erhalten, in dem der jeweilige Personenstandsfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geburtsurkunde nur im Standesamt Ihres Geburtsortes, Ihre Eheurkunde nur da, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben und eine Sterbeurkunde nur am Standesamt des Sterbeortes beantragen können.

    Eine Ausnahme bildet die Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls im Ausland.

    Personenstandsurkunden können online beantragt werden:
    Zum Antrag

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6840cf9215d7d050be411708d9cc0685

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer zu Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Heumarkt 12

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/2022-0

    Fax: 0221/2022-100

    E-Mail: handwerksrolle@hwk-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Engelskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02263 83-0

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Bei der online-Beantragung können Sie die Urkunde direkt per PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte bezahlen. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 - 7  Tagen zugeschickt.

    Eine Urkunde kostet 10,00 Euro. Jede weitere gleiche Urkunde kostet 5,00 Euro.
    Sie können Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister, sowie jeweils mehrsprachige (internationale) Urkunden beantragen.
    Für einige Sprachen können auch Übersetzungshilfen zu den Urkunden ausgestellt werden. Dann entfällt eine eventuell erforderliche gebührenpflichtige Übersetzung.

    Für Rentenzwecke ist die Ausstellung einer Urkunde gebührenfrei. Fügen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Engelskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de