Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt

    • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
    • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
    • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

    Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung "fremder" Urkunden nicht befugt.

    Beglaubigte Abschriften des Familienbuches

    • beim Eheschließungsstandesamt
      * bei Anlegung eines Familienbuches auf Antrag:
      * bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Eheleute im Februar 2007 wohnten

     

    Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

    Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb5a33159efd77ff1995f8960dd227aa

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-215

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Kopie oder Scan des Personalausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Monschau

    Die Führung der Personenstandsregister beim Standesamt ist an Fristen gebunden. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Archiv der Stadt Monschau.

    Für die einzelnen Register gelten folgende Fristen:

    • Geburtenregister = 110 Jahre
    • Eheregister = 80 Jahre
    • Sterberegister = 30 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de