Urkunden
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung "fremder" Urkunden nicht befugt.
Beglaubigte Abschriften des Familienbuches
- beim Eheschließungsstandesamt
* bei Anlegung eines Familienbuches auf Antrag:
* bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Eheleute im Februar 2007 wohnten
Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.
Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Monschau
Kopie oder Scan des Personalausweises
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Monschau
Die Führung der Personenstandsregister beim Standesamt ist an Fristen gebunden. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Archiv der Stadt Monschau.
Für die einzelnen Register gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister = 110 Jahre
- Eheregister = 80 Jahre
- Sterberegister = 30 Jahre
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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