Urkunden

    Urkundenservice

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Urkundenstelle zu folgenden telefonischen Service-Zeiten:

    Montags bis mittwochs von 9 bis 10 Uhr und dienstags zusätzlich von 14 bis 15 Uhr.
    Im Übrigen können Sie für Fragen auch gerne per Mail Kontakt aufnehmen unter urkundenservice@viersen.de

    Im Standesamt Viersen erhalten Sie für Personenstandsfälle, die sich in Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim ereignet haben, folgende Urkunden:

    • Geburtsurkunde:
      Sie enthält den Namen des Kindes, den Geburtstag, den Geburtsort, sowie Angaben zu den Eltern.
    • Eheurkunde:
      Sie ist der Beweis über die Eheschließung. Sie enthält auch Angaben über die Namensführung der Ehegatten und gegebenenfalls über die Auflösung der Ehe.
    • Sterbeurkunde:
      Sie enthält den Namen des Verstorbenen, den Sterbetag und -ort, sowie Angaben über den Familienstand.

    Außerdem können aus allen genannten Registern beglaubigte Abschriften ausgestellt werden. Diese werden zum Beispiel zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt.
    Alle genannten Urkunden können für die Verwendung im internationalen Urkundenverkehr auch mehrsprachig ausgestellt werden. Bitte weisen Sie bei Ihrer Urkundenbestellung ausdrücklich darauf hin, falls Sie eine mehrsprachige Urkunde benötigen.

    Urkunden beim Standesamt bestellen

    Sie können Ihre Urkunden online bestellen

    Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden erhalten Sie nur vom Standesamt des Ereignisortes.

    Achtung: Mit Ihrer Urkundenbestellung entsteht sofortige Gebührenpflicht, hierzu gibt es aber Ausnahmen für bestimmte soziale Zwecke, die nachgewiesen werden müssen (zum Beispiel für die Beantragung der Altersrente). Halten Sie entsprechende Nachweise also bereits vor der Bestellung bereit. Geben Sie bitte auch unbedingt den Verwendungszweck der Urkundenbestellung an.
    Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine telefonische Voranfrage hinsichtlich der zu erwartenden Gebühren.

    Die Abwicklung über unser Urkundenportal ist sicher, schnell und zuverlässig. Die gesamte Online- Bestellung erfolgt in drei Schritten:

    • Halten Sie ein Foto (jpg) oder Scan (pdf) von Ihrem Ausweis oder Pass bereit, gegebenenfalls auch von Nachweisen zur Gebührenfreiheit. Ihre Antragsdaten übermitteln Sie uns dann hier im
    URKUNDENPORTAL

     

    • Sie erhalten eine Bestätigung sowie die Angaben zur Gebührenzahlung. Sie überweisen die Gebühr mit Angabe des dort genannten Kassenzeichens.
    • Nach Eingang Ihrer Gebührenzahlung erhalten Sie die Urkunde auf dem Postweg.

    Falls Sie eine andere Schriftform (Fax, E-Mail, Brief) zur Urkundenbestellung wählen, müssen Sie Ihrem unterschriebenen Antrag die Kopie Ihres Ausweises/Passes beizufügen, der ebenfalls Ihre Unterschrift wiedergibt. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer an.

    Beim Standesamt Viersen befinden sich zur Zeit die Geburtsregister ab 1. Januar 1913, die Sterberegister ab dem 1. Januar 1993 sowie die Eheregister ab dem 1. Januar 1943. Für die Register früherer Jahre wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv oder die Kirchen.

    Gebühr

    Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Sterbeurkunden (auch international) sowie Abschriften aus allen Registern: jeweils 12 €;
    Für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: die Hälfte der Gebühren (6 €).

    Hinweise

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
    Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel wie Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid oder ein Urteil.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2a9891bed3e87af1ccefe5e6f2f71d85

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Frings-Allee 22

    41751 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de