Urkunden

    Urkunden

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Welche Personenstandsurkunden und Auskünfte kann man beim Standesamt erhalten?

    Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:

    • Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt)
    • Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde)
    • Eheurkunden
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
    • Sterbeurkunden
    • Mehrsprachige Personenstandsurkunden (internationale Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland)
    • Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuches

    Zusätzlich können aus den Registern Auskünfte erteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_103cf7f54018c9d8111144efe9602808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33458

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: urkundenstelle@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Nachweis der Berechtigung, die Personenstandsurkunde oder Auskunft zu erhalten.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Wer kann die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften beantragen?

    Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen:

    • die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht
    • sein Ehegatte (nicht der geschiedene Ehegatte)
    • seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
    • seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
    • die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt
    • die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen)
    • beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner)
    • die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    §§ 55 fortfolgende Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden?
    Persönlich:

    Nach telefonischer Terminabsprache (unter der Telefonnummer 0201 8833458), in der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit!

    Schriftlich:

    Standesamt Essen
    Urkundenstelle
    Hollestr. 3
    45127 Essen


    per Internet:

    Benutzen Sie bitte das Onlineformular

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Wie lange werden die Personenstandsregister beim Standesamt geführt?

    Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:

    Geburtenregister der letzten 110 Jahre
    Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
    Sterberegister der letzten 30 Jahre

    Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv abgegeben.

    Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv
    Ernst-Schmidt-Platz 1
    45128 Essen

    E-Mail: hdeg@essen.de

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter*innen montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter der Durchwahl 0201 8833458.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de