Einfaches Führungszeugnis
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Der Antrag wird dem Bundeszentralregister in Bonn zur Bearbeitung zugeleitet. Es gibt Führungszeugnisse verschiedener Belegarten. Wird die Belegart 0 (zur Vorlage bei Behörden) benötigt, bringen Sie bei Antragstellung bitte die Anschrift der Behörde, sowie den Verwendungszweck (Aktenzeichen etc.) mit.
Bearbeitungszeit: 8 - 10 Tage
Die Zustellung des Führungszeugnisses (Belegart N) erfolgt auf dem Postwege.
Führungszeugnisse können auch online im Internet beantragt werden. Sollten Sie einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion besitzen, haben Sie die Möglichkeit, das Führungszeugnis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über das Onlineportal
zu beantragen.
Die Gebühr kann mit einer Kreditkarte oder per ePayment entrichtet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der genannten Internetadresse.
Europäisches Führungszeugnis für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten verpflichtend
Bürgerinnen und Bürger die -neben oder anstatt der deutschen- die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-8 Wochen.
Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.
Anders lautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2 (fühere Versionen sind nicht nutzbar).
- ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung von Auskünften über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz mithilfe mobiler Endgeräte wird derzeit nicht unterstützt!!!
Um sich zu verifizieren müssen in jedem Fall die Personendaten Ihres online-fähigen Personalausweises ausgelesen werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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€ 13,00
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen