Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr oder deren gesetzliche Vertretung können die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz wenden. Eine Beantragung über die Stadt Herne ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Herne nicht möglich.

    Erweiterte Führungszeugnisse

    Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Der Antragessteller hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Personalausweis oder Pass

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Bundeszentralregistergesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Bei Beantragung über die Stadt Herne muss die Gebühr bei Antragstellung sofort in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

    Sie erhalten das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz. Eine Ausstellung vor Ort ist nicht möglich. Die Stadt Herne hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und kann keine Auskünfte zum Sachstand erteilen. Personen, denen im Einzelfall Nachteile durch eine verzögerte Ausstellung eines bereits beantragten Führungszeugnisses entstehen, werden gebeten, über das folgende Kontaktformular direkt mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt zu treten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontaktformular_node.html

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de