Einfaches Führungszeugnis
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr oder deren gesetzliche Vertretung können die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz wenden. Eine Beantragung über die Stadt Herne ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Herne nicht möglich.
Erweiterte Führungszeugnisse
Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Der Antragessteller hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Pass
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.
Rechtsgrundlage(n)
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Bundeszentralregistergesetz
Verfahrensablauf
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Bei Beantragung über die Stadt Herne muss die Gebühr bei Antragstellung sofort in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Sie erhalten das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz. Eine Ausstellung vor Ort ist nicht möglich. Die Stadt Herne hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und kann keine Auskünfte zum Sachstand erteilen. Personen, denen im Einzelfall Nachteile durch eine verzögerte Ausstellung eines bereits beantragten Führungszeugnisses entstehen, werden gebeten, über das folgende Kontaktformular direkt mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt zu treten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontaktformular_node.html
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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