Führungszeugnis beantragen
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Ein Führungszeugnis kann aus verschiedenen Gründen von Ihnen beantragt werden. Häufiger muss es vorgelegt werden, um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können.
Überblick zum Führungszeugnis
- Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person.
- Der Antrag wird bei der örtlichen Meldebehörde Ihres Wohnortes gestellt.
- Für Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und weiterer EU-Staatsangehörigkeit oder ausschließlich weiterer EU-Staatsangehörigkeit müssen Europäische Führungszeugnisse ausgestellt werden.
- Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache ausgestellt.
Verwendungszwecke für ein Führungszeugnis
- Private Gründe (z. B. Einstellung bei privaten Arbeitgeber*innen)
- Für Behörden (z. B. für eine Gewerbeanmeldung oder Einstellung bei öffentlichen Arbeitgeber*innen)
- Erweitertes Führungszeugnis: Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen). Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle ist hier erforderlich (§ 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Wie können Sie ein Führungszeugnis beantragen?
- Online über das Portal des Bundesamts für Justiz
Wichtig: Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger*innen bzw. der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion, ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose AusweisApp2 benötigt.
- Persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Schriftlich per Vordruck und Beglaubigung der Unterschrift oder formlos. In diesem Fall sind in dem Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss ebenfalls beglaubigt sein.
Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen (ab 14 Jahren) kann der Antrag von dem Antragsteller selbst oder von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Erhalt des Führungszeugnisses
- Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.
- Führungszeugnis bei privaten Gründen: Zustellung an Ihre Anschrift.
- Führungszeugnis für Behörden: Zustellung direkt an die Behörde.
- Bearbeitungszeit: Ungefähr 10-14 Tage.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar senden an:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Führungszeugnis finden Sie hier.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Dortmund gemeldet
- 14. Lebensjahr vollendet
Rechtsgrundlage(n)
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§ 30 und 30a Bundeszentralregistergesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Wichtiger Hinweis des Bundesamts für Justiz:
Bitte beachten Sie, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten von ca. 2 Wochen kommen kann.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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13,00 € je Führungszeugnis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen