Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll). Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

    Besitzen Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis.
    Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0ec10951064bff250d54caacdd30959c

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis,
    • eID-Karte oder Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen (z.B. die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses)

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    §§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen.

    Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
    Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt. Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
    Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich - mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift - direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dieses bittet den betreffenden EU-Mitgliedsstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
    Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de