Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer Meldebehörde stellen. Dort wird der Antrag ausgefüllt.

    Oder Sie beantragen das Führungszeugnis online, siehe "Onlinedienstleistungen" auf dieser Seite. Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe "Downloads".

    Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der jeweils für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, ein passendes Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 2. Die AusweisApp kann bei der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.

    Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden:

    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

    Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

    Führungszeugnisse können für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet, hat kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann der Antrag auch von der gesetzlichen Vertretung gestellt werden.

    Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a579e55ccd0a6c9c8909e9f67a5ac964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Für die Beantragung Ihres Führungszeugnisses werden folgende Unterlagen benötigt. Bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich.
    • Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen:

    • die antragstellende Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
    • die antragstellende Person muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein

    Für eigene Kontaktaufnahme:

    Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn

    Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel zirka 14 Tage).

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie dieses Anliegen nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro erledigen.

    Hinweis zum Europäischen Führungszeugnis

    Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, können ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben erfolgt dabei nicht.

    Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Für die Übermittlung gewähren die zugrunde liegenden europäischen Vorschriften dem Herkunftsmitgliedstaat eine Frist von zwanzig Arbeitstagen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de