Führungszeugnis Erteilung einfachOnline erledigen

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer Meldebehörde stellen. Dort wird der Antrag ausgefüllt.

    Oder Sie beantragen das Führungszeugnis online, siehe "Onlinedienstleistungen" auf dieser Seite. Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe "Downloads".

    Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der jeweils für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, ein passendes Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 2. Die AusweisApp kann bei der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.

    Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden:

    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

    Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

    Führungszeugnisse können für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet, hat kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann der Antrag auch von der gesetzlichen Vertretung gestellt werden.

    Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a579e55ccd0a6c9c8909e9f67a5ac964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Für die Beantragung Ihres Führungszeugnisses werden folgende Unterlagen benötigt. Bringen Sie bitte mit:

    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich.
    • Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß Tarifstelle 1130 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,00 Euro für die Ausstellung eines Führungszeugnisses nach § 30, § 30a oder § 30b BZRG.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de