Einfaches Führungszeugnis
Hinweise für Kirchlengern
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer Meldebehörde stellen. Dort wird der Antrag ausgefüllt.
Oder Sie beantragen das Führungszeugnis online, siehe "Onlinedienstleistungen" auf dieser Seite. Das Bundesamt für Justiz hat einen Flyer zur Vorgehensweise bei der Online-Antragstellung bereitgestellt, siehe "Downloads".
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der jeweils für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, ein passendes Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 2. Die AusweisApp kann bei der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.
Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Führungszeugnisse können für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet, hat kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann der Antrag auch von der gesetzlichen Vertretung gestellt werden.
Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Führungszeugnis für private Zwecke
- Personalausweis und / oder Reisepass
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Anschrift der Behörde
- Aktenzeichen / Verwendungszweck
erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde
- oben genanntes und
- schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemäß Tarifstelle 1130 Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,00 Euro für die Ausstellung eines Führungszeugnisses nach § 30, § 30a oder § 30b BZRG.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen