Einfaches Führungszeugnis
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Sie möchten ein gebührenfreies Führungszeugnis online beantragen?
ACHTUNG! Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz in Berlin kann derzeit 4 - 6 Wochen betragen!
Beantragen Sie daher bitte Ihr Führungszeugnis mit ausreichend viel Zeitpuffer für den Abgabetermin!
Die Online-Beantragung ist ausschließlich für eine natürliche Person möglich, welche ihren Wohnsitz in Gütersloh hat.
Möchten Sie Ihr Führungszeugnis nicht online beantragen, gehen Sie bitte auf die Seite "Führungszeugnis", lesen dort die Hinweise und laden sich das Antragsformular zum Ausfüllen herunter.
Jeder natürlichen Person wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Das gebührenfreie Führungszeugnis wird nur für die folgenden Fälle ausgestellt:
- Ehrenamt bei einer gemeinnützigen Einrichtung (z. B. Dt. Kinderschutzbund Kreisverband Gütersloh e. V.)
- für Vollzeitpflegepersonen und deren Angehörige - (nicht für Tagespflegepersonen)
- Teilnahme am Freiwilligen sozialen Jahr oder Ökologischem Jahr
- Teilnahme am Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst
- ehrenamtliche Tätigkeit in Sportvereinen, in Pfadfindervereinen oder der freiwilligen Feuerwehr
- im Rahmen einer Ausbildung bzw. Schulung für die ehrenamtliche Tätigkeit
- Mittellosigkeit (ALGII, Sozialhilfe, Kinderzuschlag)
Die Voraussetzungen für ein gebührenfreies Führungszeugnis sind über eine als Anhang mitgesendete eingescannte entsprechende Bestätigung zu belegen.
NEU und ausschließlich wenn Sie im Bürgerportal angemeldet sind:
Online über das Bürgerportal rechts bei Antragstellung mit dem Link zum interaktiven Antragsformular.
Nach dem Antragseingang wird das Bürgerbüro mit Hilfe Ihrer gespeicherten Daten automatisiert den Amtlichen Antragsvordruck erstellen und danach an das Bundeszentralregister senden.
Das ausgefertigte Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister entweder direkt an den Antragsteller versendet, oder an die angegebene Behörde welche das Führungszeugnis anfordert.
Nachfragen über den Bearbeitungsstand können von uns nicht beantwortet werden, da Ausstellung und Versand des Führungszeugnisses zentral vom Bundeszentralregister vorgenommen werden!
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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