Einfaches Führungszeugnis
Hinweise für Alfter
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Privatführungszeugnis
Sie benötigen ein Privatführungszeugnis, wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.
Erweitertes Führungszeugnis
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit dem 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen und Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen und Sporttrainer, Leiterinnen und Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Auch hier wird unterschieden zwischen erweitertem Privatführungszeugnis und erweitertem Behördenführungszeugnis.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0228 6484-214
E-Mail: buergerbuero@alfter.de
erforderliche Unterlagen
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Bei der Online-Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter eID-Funktion oder als Kopie mit Vorder- und Rückseite zum Upload)
- Beim Behördenführungszeugnis: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
- Für ein erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
- Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll: Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben
Bei der persönlichen Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
- Angabe des Verwendungszwecks
- Beim Behördenführungzeugnis: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
- Für ein erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
- Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll: Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben
Beantragung aus dem Ausland:
- Bei einer Beantragung aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich - mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift - direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Sie müssen in der Gemeinde Alfter gemeldet sein. Eine Rückerstattung für unberechtigte Antragssteller ist ausgeschlossen.
- Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben
- Sie müssen geschäftsfähig sein
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
- Nutzen Sie den verlinkten Online-Antrag zur Beantragung des Führungszeugnisses.
- Sie brauchen als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause gesandt.
- Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich beantragen möchten:
- Stellen Sie bei der Gemeinde Alfter einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
- Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
- Die Gemeinde Alfter leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Zustellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und kann ein bis vier Wochen dauern.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Verlängerte Bearbeitungszeiten: Bitte beachten Sie, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aktuell aufgrund es hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Hinweis zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis als Nachweis für Ihren Arbeitgeber brauchen (z. B. wenn Sie mit Kindern arbeiten), dann müssen Sie angeben, dass das Führungszeugnis direkt an den Arbeitgeber versendet werden soll. Eine Zusendung an die eigene Adresse ist in diesem Fall nicht möglich. Im weiteren Verlauf des Online-Formulars müssen Sie dann die Adresse Ihres Arbeitgebers angeben und den Nachweis hochladen, dass das erweiterte Führungszeugnis für Ihre Berufsausübung erforderlich ist. In diesen Fällen entfällt die Kostenpflicht nicht, sondern Sie müssen für die Ausstellung des Führungszeugnisses zahlen.
Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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