Führungszeugnis Erteilung einfach

    Einfaches Führungszeugnis

    Hinweise für Waldfeucht

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

    Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

    Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).

    Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Antragstellung 
    Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses für das minderjährige Kind beantragen.

    Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Identität nachweisen und, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter handeln, Ihre Vertretungsmacht belegen. Betroffene und gesetzliche Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten (Rechtsanwalt, Ehegatte) vertreten lassen.

    Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) 

    Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

    • für private Zwecke (Belegart N) oder 
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    • Führungszeugnisse nach "§ 30a Bundeszentralregistergesetz" für Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendbetreuung (Belegart (NE,NG,OE,PE)

    Für das Führungszeugnis (erweitert) nach § 30a BZRG erhält der/die Betroffene ein Anforderungsschreiben des Trägers oder der Trägerorganisation (z.B. kirchliche Einrichtung,, Sportvereine), der/die das Führungszeugnis benötigt.

    Weitere Informationen zu Führungszeugnissen finden Sie hier 

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde wird die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
    • Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Schreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

    Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung finden Sie hier

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e642d6e7d654919078ba23cbd6de6546

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de