Einfaches Führungszeugnis
Hinweise für Essen
Beschreibung
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Kurz und bündig
Gegen eine Gebühr von 13 Euro können Sie im Bürgeramt ein Führungszeugnis für private Zwecke oder für Behörden beantragen, Staatsangehörige eines EU-Landes erhalten automatisch ein europäisches Führungszeugnis. Die Ausstellung dauert zirka 2-3 Wochen, bei europäischen Führungszeugnissen kann es länger dauern.
Beantragung eines Führungszeugnisses
Grundsätzlich ist zur Beantragung eines Führungszeugnisses die persönliche Vorsprache erforderlich, außer Sie beantragen das Führungszeugnis online auf den Seiten des Bundesamt für Justiz (Link siehe unter "Schnell informiert" auf der rechten Seite).
Bei Führungszeugnissen werden zwei Arten unterschieden:
- Führungszeugnisse für private Zwecke werden zu Ihrer Privatanschrift gesandt;
- Führungszeugnisse für behördliche Zwecke, zum Beispiel für Konzessionen oder ähnlichem werden direkt zu der Behörde geschickt, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen. In diesen Fällen bringen Sie bitte die Adresse und das Aktenzeichen der Behörde mit.
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, so muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers beziehungsweise des Trägers vorgelegt werden, in der dieser bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein und vom Arbeitgeber beziehungsweise Träger unterschrieben werden.
Die Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz dauert etwa zwei bis drei Wochen.
Sofern Sie Staatsangehöriger eines Landes der Europäischen Union sind, besteht nicht mehr die Möglichkeit der Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses, es werden automatisch die Daten aus den Strafregistern der Herkunftsländer beigezogen, sofern diese eine Datenübermittlung anbieten. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters Ihres Herkunftsstaates. Das Bürgeramt leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter, die Daten aus den Herkunftsländern sollen spätestens 20 Werktage nach Übermittlung des Ersuchens des Bundesamts an den Herkunftsstaat vorliegen. Es ist daher mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens vier Wochen zu rechnen.
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