internationale Jugendarbeit Förderung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus
1. Handlungsfeldern
- Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
- Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
und Handlungsempfehlungen hierzu
2. Allgemeinen Förderbestimmungen
gefördert werden
- Erholungsfreizeiten
- Internationalen Jugendbegegnungen
- Bildungsmaßnahmen
- Kinder- und Jugendveranstaltungen
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- Qualifizierung von Jugendleiter*innen
3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit
- Bau- und Einrichtung
- Unterhaltung
- Anschaffung von Geräten und Material
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
3.5.7: Regionalstelle West in Harsewinkel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05247 9235-50
Fax: 05247 9235-60
3.5.4: Regionalstelle Nord in Halle (Westf.)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05201 8145-0
Fax: 05201 8145-50
3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05244 92745-0
Fax: 05244 92745-20
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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