Tätigkeiten mit Krankheitserregern

    Tätigkeiten mit Krankheitserregern

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden, unabhängig davon, ob sie erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig sind.

    Wer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit i.S.d. § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausübt, hat jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang  der Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 50 IfSG).

    Nach § 75 IfSG wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 44 IfSG Krankheitserreger verbringt, ausführt, aufbewahrt, abgibt oder mit ihnen arbeitet oder entgegen § 52 Satz 1 IfSG Krankheitserreger oder Material abgibt.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    53 - Gesundheitsamt

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    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

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