Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
In Deutschland besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern. Wer als verantwortliche Person Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt eine Erlaubnis.
Für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises erteilt das Gesundheitsamt des Kreises auf Antrag die Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern.
Definition: Krankheitserreger
Unter dem Begriff der Krankheitserreger sind vermehrungsfähige Erreger (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) oder sonstige biologische transmissible Erreger zu verstehen, die bei Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen können.
Definition: Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Als Tätigkeiten mit Krankheitserregern gelten insbesondere:
- Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern,
- mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger,
- gezielte Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen