Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Gem. § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis.

    Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

    Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    Fax: 0 23 04 / 104-723 (Telefax)

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

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    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

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    Technisch geändert am 09.07.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 10,20 Euro bis 767,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de