Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Gem. § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis.
Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.
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Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352
Fax: 0 23 04 / 104-723 (Telefax)
E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schwerte
- 10,20 Euro bis 767,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen