Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis und Gemeinschaftslizenz über den grenzüberschreitenden Güterverkehr
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Somit fallen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen unter die Bestimmung des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), sofern die Gewichtsgrenze von 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhäger überschritten ist.
Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundesamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güter- und Personenverkehr
Adresse
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind nach der VO (EG) 1071/2009:
- die persönliche Zuverlässigkeit des/der Unternehmers/-nehmerin und des/der Verkehrsleiters/-leiterin,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
- die fachliche Eignung des/der Unternehmers/-nehmerin oder des/der Verkehrsleiters/-leiterin,
- das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
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VO (EU) 1071/2009, 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz GüKG
Verfahrensablauf
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Fristen
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In der Regel dauert die Bearbeitung etwa 3 bis 6 Wochen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemeinschaftslizenz / beglaubigte Kopie 350 € / 80 €
Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung 350 € / 80 €
Berichtigung / Ersatz 40 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen