Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Wenn das Fahrzeug ladungsbedingt breiter als 2,55 m oder höher als 4 m ist, darf es nur mit einer Ausnahmegenehmigung verkehren (für zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Fahrzeuge gelten andere Abmessungen).

    Der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte (bereits ohne Ladung) die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, ist erlaubnispflichtig. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Verkehr beginnt oder das Unternehmen hat seinen Sitz in den Städten Coesfeld oder Dülmen. Diese Städte sind selbst Genehmigungs-/Erlaubnisbehörde.

    Das Straßenverkehrsamt ist jedoch stets zuständig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich ist, weil bereits das Fahrzeug mit seinen Abmessungen oder Gewichten von den Vorschriften der StVZO abweicht.

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    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

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    Deutsch

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    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Kreuzweg 25-27

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    Fachdienst - Verkehrssicherung und -lenkung

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    Technisch geändert am 08.12.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 08.05.2023

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