Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sie möchten im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug bewegen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis nach § 29. Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Wenn Ihr Transport ladungsbedingt die geltenden Grenzen der StVZO überschreitet, benötigen Sie eine Genehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.

    Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Zuständige Stelle

    • Wenn Ihr Wohnsitz in der StädteRegion Aachen liegt oder,
    • wenn Ihr Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt oder,
    • wenn eine Zweigniederlassung in der StädteRegion Aachen liegt oder,
    • wenn der Beladeort in der StädteRegion Aachen liegt oder,
    • wenn der Transport beladen/unbeladen über die BAB-Grenzübergänge Aachen-Nord Vetschau (E314/A4) oder Aachen-Süd Lichtenbusch (E40/A44) oder über Grenze Bildchen oder Köpfchen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht:

    Straßenverkehrsamt (A 36)
    Carlo-Schmid-Straße 4
    52146 Würselen

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

    • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
    • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
    • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich, per Fax oder über den Onlinedienst   "VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr" bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang, Art und Strecke des Transportes abhängig.

    Rechtsgrundlage

    • § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
    • § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
    • § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5ce7da91833b2f4293fbef3f3110e11b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80658

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausnahmegenehmigungen / Team Schwerlast

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80658

    E-Mail: schwerlast@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • Antrag
    • Haftungserklärungen für den Genehmigungszeitraum
    • Ggf. §70 StVZO


    Online-Registrierung "VEMAGS" zur Internet-Beantragung Schwertransporte, siehe Web

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de