Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36310
erforderliche Unterlagen
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Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Erlaubnis beantragen. Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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