Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
    • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36310

    E-Mail: 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

    • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
    • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
    • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie müssen die Erlaubnis beantragen. Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de