Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Schwertransporte

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Stadt Dinslaken ist als große kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel zuständig für Transporte, deren Ladung (Überbreite, Überlänge, Überhöhe) die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angegebenen zulässigen Maße überschreiten.

    Sofern Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 Abs 3 StVO und § 70 StVZO durchzuführen sind, liegt die Zuständigkeit beim Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Tel.: 0281-207-2170, E-Mail: schwertransporte@kreis-wesel.de. 

    Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten werden zeitnah bearbeitet. Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigung wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages. Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von 5 Arbeitstagen.

    Schwertransporte sind in der Regel etwas für Spezialisten, die sich berufsbedingt gut mit der Thematik auskennen. Sollten dennoch Fragen offen sein, werden Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (Tel: 02064-66399) gerne beraten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c73f6783ef58735f5acf7714dbb2f3c2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31302 | Monika Hans

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dinslaken

    Fristen

    Hinweise für Dinslaken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de