Schwertransporte
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Die Stadt Dinslaken ist als große kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel zuständig für Transporte, deren Ladung (Überbreite, Überlänge, Überhöhe) die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angegebenen zulässigen Maße überschreiten.
Sofern Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 Abs 3 StVO und § 70 StVZO durchzuführen sind, liegt die Zuständigkeit beim Kreis Wesel, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Tel.: 0281-207-2170, E-Mail: schwertransporte@kreis-wesel.de.
Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten werden zeitnah bearbeitet. Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigung wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages. Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Schwertransporte sind in der Regel etwas für Spezialisten, die sich berufsbedingt gut mit der Thematik auskennen. Sollten dennoch Fragen offen sein, werden Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (Tel: 02064-66399) gerne beraten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dinslaken
Formulare
Hinweise für Dinslaken
Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dinslaken
Verfahrensablauf
Hinweise für Dinslaken
Fristen
Hinweise für Dinslaken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dinslaken
Kosten
Hinweise für Dinslaken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dinslaken
Weitere Informationen
Hinweise für Dinslaken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen