Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Zuständig für die Erlaubnis von Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 StVO ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss.

    Die Stadtbetriebe Grevenbroich sind zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Absatz 1 Nr. 5, i. V. mit Absatz 1 Nr. 2 -StVO zur Durchführung von Schwertransporten, die mit Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten.

    Ein Abwicklungsverfahren über VEMAGS ist möglich. VEMAGS® ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de