Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Der Transport von überschweren, überlangen, überbreiten und überhohen Ladungen im gewerblichen Güterkraftverkehr erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Unter Umständen erfolgt hierzu ein Anhörungsverfahren.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse/Veranstaltungen, Verkehrsregelungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Kraftfahrzeugschein, Anhängerschein, Ausnahmegenehmigungen nach § 70 der Straßenverkehrsordnung

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Notwendige Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie einen schriftlichen Antrag nebst Kraftfahrzeug- und Anhängerscheinen, konkreten Wegstreckenvorschlägen, gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen nach § 70 der Straßenverkehrsordnung und weitere, für die Bewertung der Genehmigungsfähigkeit wichtige Rahmenbedingungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten ist der Antrag frühestmöglich zu stellen. Grundsätzlich erfolgt die Zustellung des Genehmigungsbescheides möglichst zeitnah auf dem Postweg. In Folge der stark differierenden Komplexität kann eine Genehmigung zwischen 2 Werktagen und mehreren Wochen benötigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • Einzelgenehmigungen (ohne Anhörung) bis zu einem Monat: 40,00€
    • inzelgenehmigungen (mit Anhörung) bis zu einem Monat: 100,00€
    • Dauergenehmigungen bis zu einem Jahr: 200,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de