Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gem. § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

    Diese Erlaubnis wird durch die Verkehrsbehörde erteilt.

    Wichtig: Voraussetzung für diese Erlaubnis ist eine gültige kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

    Diese Erlaubnis kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.

    Zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen bedarf es einer Ausnahmengenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO.

    Diese Ausnahmegenehmigung kann bedarfsweise als Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: 88 66578

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    · Elektronischer Antrag

    · Schriftlicher Antrag (erhältlich bei der Verkehrsbehörde)

    · Gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

    · eine vom Antragsteller unterschriebene Haftungserklärung

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

    Verfahrensablauf

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    Grundsätzlich ist ein elektronischer Antrag über das Online-Portal "VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte zu stellen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    ungefähr 2 Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de