Ausländer- und Integrationsbeauftragte
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Integrationsbeauftragte arbeitet darauf hin, Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten abzubauen. Sie setzt sich dafür ein, dass Gesichtspunkte der Integration bei städtischen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden, mit dem Zweck der Entwicklung und Vorbereitung kommunaler Zielvorgaben der Migrationsarbeit und Migrationspolitik. In ihrer Zuständigkeit liegen alle Fragen und Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Migrantinnen und Migranten in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die von den Deutschen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Sachgebietsleiterin Team Asyl
- Vernetzung und Koordination der in den jeweiligen Handlungsfeldern tätigen Akteure
- Vertretung der Stadt als Kooperationspartner im "Runden Tischen für Flüchtlingsarbeit in Geilenkirchen"
- Mitglied der Steuerungsgruppe "Runder TIsch für Flüchtlingsarbeit in Geilenkirchen"
- Ansprechpartnerin der in Geilenkirchen lebenden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten
- Ansprechpartnerin der Bevölkerung
- Wohnraumakquise
- Projektsteuerung
- Öffentlichkeitsarbeit
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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