Pauschalförderung für Einrichtungen nach SGB XI

    Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Der Kreis Viersen fördert durch die Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)  die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen von ambulanten Pflegediensten mit Sitz im Kreisgebiet, die durch unmittelbar pflegerische Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bedingt sind. Die Förderung richtet sich nicht an pflegebedürftige Menschen, sondern an die Pflegedienste.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/2 Pflege, Betreuungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de