Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose
Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", "GL" oder "H" besitzen.
Für Hunde, die ab dem 01.01.2020 von ihrem Halter / ihrer Halterin nachweislich aus der Einrichtung des Tierschutzvereines Lübbecke und Umgebung e.V.
(Tierheim Lübbecke, Heuweg 141, 32312 Lübbecke) in seine/ihre Wohnung übernommen worden sind, wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung des Hundes für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Tierabgabevertrag) ist vorzulegen.
Für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II und XII und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 gesenkt, jedoch nur für einen Hund.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Stemwede
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Die Beantragung der Hundesteuer-Vergünstigung ist schriftlich oder per Mail möglich. Kontaktieren Sie hierzu einfach die zuständige Sachbearbeiterin.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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