Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Besteuert wird die Haltung von Hunden, steuerpflichtig ist der/die Hundehalter*in. Hundehaltende Personen sind solche, die einen Hund zu nicht gewerblichen Zwecken in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird - unabhängig davon, wer Eigentümer des Hundes ist. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern/Halterinnen gemeinsam gehalten.
Zusätzlich zur Anmeldung der Hundesteuer ist die Haltung eines großen Hundes (§ 11 Landeshundegesetz) beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Informationen zur Steuerermäßigung und -befreiung erhalten Sie unter "Hinweise und Besonderheiten".
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer hundehaltenden Person oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 40,- € b) zwei Hunde gehalten werden 60,- € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 72,- € je Hund d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 360,- € e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehaltenwerden 720,- € je gefährlicher Hund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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