Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Eine Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes wird gewährt für Hunde, die
- zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind und
- zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung mit Erfolg abgelegt haben.
Eine Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt für Hunde, die
- ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen,
- nachweislich aus der Einrichtung des Tierschutzvereins Lübbecke und Umgebung e.V. (Tierheim Lübbecke) übernommen worden sind. Eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Tierabgabevertrag) ist mit dem Befreiungsantrag vorzulegen. Die Steuerbefreiung wird für ein Jahr befristet.
Ferner sind Hunde steuerbefreit, deren Halter sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Espelkamp aufhalten. Der Halter muss den Hund bereits bei seiner Ankunft besitzen und nachweisen, dass dieser in einer anderen Kommune versteuert wird oder steuerbefreit ist.
Für gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird eine Steuerbefreiung bzwz. -ermäßigung nicht gewährt.
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Ansprechpartner
2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-0
Fax: 05772 562-256
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Die für die einzelnen Ermäßigungs- bzw. Befreiungstatbestände vorzulegenden Nachweise ergaben sich aus § 3 (Befreiung) und § 4 (Ermäßigung) der Hundesteuersatzung. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte vor der Antragstellung das zuständige Sachgebiet der Verwaltung per Kontaktformular oder telefonisch.
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Die Beantragung ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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