Hundesteuer Ermäßigung
Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen umgehend anmelden. Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.
- Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde
- Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde. Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück
- Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an einen andere/n Hundehalter:in im Stadgebiet Lages abgeben
Aktueller Steuersatz für Hunde
- Die aktuelle Hundesteuer-Sätze finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Lage.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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