Hundesteuer Ermäßigung
Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Er ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Ascheberg
Kosten
- pro Jahr bei einem Hund: 56,00 €
- pro Jahr und Tier bei zwei Hunden: 70,00 €
- pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden: 84,00 €
- pro Jahr bei einem gefährlichen Hund: 392,00 €
- pro Jahr bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden: 490,00 €
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022