Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Jeder Hund, der aus persönlichen Gründen im Stadtgebiet Bad Honnef gehalten wird, ist hundesteuerpflichtig.
Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke.
In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen. Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise zur Hundesteuer.
Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die Steuermarke zurückzugeben.
Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.
Hier geht es zum Online-Dienst: Hundeangelegenheiten
Zur Beantragung der Erlaubnis zur Hundehaltung gehen Sie bitte zur Leistung Hundehaltung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Leinenpflicht einzuhalten.
Für die Anmeldung eines großen Hundes benötigen Sie eine Mikrochipnummer und den entsprechenden Nachweis zum Hochladen.
Für das Halten eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rassen müssen Sie zusätzlich eine Haltungserlaubnis beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Das Steueramt nimmt Ihre Anmeldung entgegen. Falls Sie vermuten, dass Sie eine Erlaubnis für die Hundehaltung benötigen, ist es Ihre Pflicht, diese gesondert beim Ordnungsamt zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
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