Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anmelden. Wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt, müssen sie ihn innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden.
Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Wenn Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse nach dem Landeshundegesetz NRW gehört, müssen Sie ihn zusätzlich bei der Überwachung Hundehaltung beim Ordnungsamt anmelden bzw. eine Haltungserlaubnis beantragen.
Zur Anmeldung können Sie das neue Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".
Bitte beachten Sie:
Haben Sie Fragen zur Hundesteuer, dann kontaktieren Sie bitte unser Steueramt. Geht es um Fragen zur Anmeldung nach dem Landeshundegesetz (meldepflichtige Rassen), dann richten Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732
Fax: 0221 / 221-6569777
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Fax: 0221 / 221-21689
E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Anmeldeformular
- gegebenenfalls Nachweis
über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches - gegebenenfalls Kopie
des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes sowie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Bitte beachten Sie im Allgemeinen Gebührentarif die Tarifstelle 18a bis 18b.6
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an.
Wenn Sie Ihren Hund nach dem Landeshundegesetz auch beim Ordnungsamt anmelden müssen, können Gebühren anfallen:
für große Hunde 25 Euro;
für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen je nach Einzelfall. Bitte beachten Sie unsere Informationen unter "Ähnliche Dienstleistungen" dazu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022