Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung/ Befreiung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Unter bestimmten Vorrausetzungen sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Willich Ermäßigungen bzw. Befreiungen bei der Hundesteuerfestsetzung vor. Die Voraussetzungen aus der Hundesteuersatzung müssen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden.

    Nachweise können sein:

    • Kopie Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II etc.
    • Schwerbehindertenausweis mit den geforderten Merkzeichen
    • Prüfungszeugnis und Bescheinigung der Einsatzstelle bei Therapiehunden

    Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung oder nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9589542599807942ddfeaaa30f787a9e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    47877 Willich

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Grundbesitzabgaben

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    • formlos schriftlich oder per Antragsformular
    • persönlich in unseren Stadtteilbüros oder beim Team Steuern und Gebühren

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt eingehen. Bei Neuanmeldung kann der Antrag direkt beigefügt werden. Bei verspätetem Antragseingang wird die Steuervergünstigung ab dem übernächsten Monat gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 2 Wochen (bis zum Erhalt des Bescheides)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de