Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung zur Hundesteuer anzumelden. Diese Frist gilt auch, wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Zuzug aus einer anderen Stadt mitbringen, bei der Abschaffung und wenn Sie Ihre(n) Hund(e) bei Ihrem Wegzug aus Velbert mitnehmen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, sich zeitweilig von der Hundesteuer befreien zu lassen. Eine Steuerbefreiung setzt allgemein voraus, dass der Hund zuvor zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Ferner ist eine Steuerbefreiung weder auf andere Halterinnen und Halter noch auf andere Hunde übertragbar.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Die Anmeldung zur Hundesteuer hat auch dann zu erfolgen, wenn der Hund von der Steuerpflicht befreit werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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