Hundesteuer
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden.
Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden:
- wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
- wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
- wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind.
Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Fristen
Hinweise für Krefeld
Anmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.
Abmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.
Entsprechende Online-Formulare stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Links
- Hundehaltung - Informationen zum Landeshundegesetz
- Informationen für Hundehalter
- Datenschutzrechtliche Hinweise
Download
- Datenschutzrechtliche Bewertung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Krefeld