Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Die Errichtung, der  Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist abgesehen von wenigen Sonderregelungen genehmigungspflichtig.
    Vor dem Beginn der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen.
    Der Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, sofern die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
    Bei der Prüfung von Bauanträgen werden auch andere Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
    Die Genehmigung kann Auflagen enthalten.
    Sofern Zweifel an die Zulässigkeit bestehen, können im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid frühzeitig einzelne Fragestellungen geklärt werden. Hierzu wird im Einzelnen unter der Thematik "Bauvoranfrage/Vorbescheid" eingegangen.

    Eine Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben (Abbruch, Errichtung, Änderung und/ oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen) dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht.

    Gültigkeit/Dauer der Baugenehmigung gemäß (§ 75 BauO NRW): Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt.
    Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Verzögert sich der Baubeginn, so kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Folgende Verfahren sind gemäß Landesbauordnung NRW (BauO NRW) möglich:
    - Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW)
    - Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
      Genehmigungspflichtige Bauvorhaben:
    - vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
    - Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)
    - Typengenehmigung, referentielle Baugenehmigung (§ 66 BauO NRW)

    Der Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt der Stadtverwaltung Kamen bietet Antragstellern und Entwurfsverfassern die Möglichkeit online kostenlos den Bearbeitungsstand von Bauanträgen mit Bauordnung-Online abzufragen.

    Das Hilfe-Handbuch zu Bauordnung-Online unterstützt Sie bei der Bedienung der Software.

    Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Stadtentwässerung Kamen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_73a92dffa18ff00ec4dca6f9b6cc54e1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60.3 Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Einreichunterlagen zur Baugenehmigung:

    -  Bauantragsformular (3- fach)
    -  Baubeschreibung (3- fach)
    -  Brandschutznachweis (nicht bei Garagen und Einfamilienhäusern) (3- fach)
    -  Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung (3- fach)
    -  Wohnflächenberechnung (3- fach)
    -  Nutzflächenberechnung (3- fach)
    -  Berechnung der Grundfläche/ Geschossflächen (3- fach)
    -  Abstandsflächenberechnung (3- fach)
    -  Berechnung des umbauten Raumes (3- fach)
    -  Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten (3- fach)
    -  Stellplatznachweis (3- fach)
    -  aktueller Lageplan (3- fach)
    -  Grundrisse aller Geschosse (3- fach)
    -  Schnitte (3- fach)
    -  Ansichten (3- fach)
    -  ggf. grafische Darstellung (z.B. bei Werbeanlagen) (2- fach)
    -  ggf. Antrag auf Abweichung (2- fach)
    -  ggf. Nachbarerklärung (2- fach)
    -  ggf. statistischer Erhebungsbogen (1- fach)
    -  ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Standsicherheit (1- fach)
    -  ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Wärmeschutz (1- fach)
    -  ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Schallschutz (1- fach)
    -  Nachweis Entwurfsverfasser bzw. Bauvorlageberechtigung

    Die Aufzählung der notwendigen Unterlagen ist nicht unbedingt vollständig, da die Unterlagen bei den vielen verschiedenen Bauvorhaben/ Standorten/ Ausführungen variieren können. Es ist also durchaus möglich, dass das Bauordnungsamt weitere Unterlagen von Ihnen fordern wird. Das Bauordnungsamt kann außerdem noch weitere Ausfertigungen des Bauantrages anfordern, um im Interesse des Antragstellers eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, wenn noch weitere Ämter und Behörden beteiligt werden müssen. Dies ist aber eher eine Ausnahme.

    Entsprechende Formulare können unter diesem Link eingesehen und runtergeladen werden.

    Ablauf Baugenehmigungsverfahren:
    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/erste-allgemeine-informationen/ablauf-baugenehmigungsverfahren

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de