Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist abgesehen von wenigen Sonderregelungen genehmigungspflichtig.
Vor dem Beginn der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung zu beantragen.
Der Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, sofern die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Bei der Prüfung von Bauanträgen werden auch andere Behörden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Genehmigung kann Auflagen enthalten.
Sofern Zweifel an die Zulässigkeit bestehen, können im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid frühzeitig einzelne Fragestellungen geklärt werden. Hierzu wird im Einzelnen unter der Thematik "Bauvoranfrage/Vorbescheid" eingegangen.
Eine Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben (Abbruch, Errichtung, Änderung und/ oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen) dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht.
Gültigkeit/Dauer der Baugenehmigung gemäß (§ 75 BauO NRW): Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt.
Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Verzögert sich der Baubeginn, so kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Folgende Verfahren sind gemäß Landesbauordnung NRW (BauO NRW) möglich:
- Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW)
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben:
- vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)
- Baugenehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW)
- Typengenehmigung, referentielle Baugenehmigung (§ 66 BauO NRW)
Der Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt der Stadtverwaltung Kamen bietet Antragstellern und Entwurfsverfassern die Möglichkeit online kostenlos den Bearbeitungsstand von Bauanträgen mit Bauordnung-Online abzufragen.
Das Hilfe-Handbuch zu Bauordnung-Online unterstützt Sie bei der Bedienung der Software.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Stadtentwässerung Kamen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
Einreichunterlagen zur Baugenehmigung:
- Bauantragsformular (3- fach)
- Baubeschreibung (3- fach)
- Brandschutznachweis (nicht bei Garagen und Einfamilienhäusern) (3- fach)
- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung (3- fach)
- Wohnflächenberechnung (3- fach)
- Nutzflächenberechnung (3- fach)
- Berechnung der Grundfläche/ Geschossflächen (3- fach)
- Abstandsflächenberechnung (3- fach)
- Berechnung des umbauten Raumes (3- fach)
- Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten (3- fach)
- Stellplatznachweis (3- fach)
- aktueller Lageplan (3- fach)
- Grundrisse aller Geschosse (3- fach)
- Schnitte (3- fach)
- Ansichten (3- fach)
- ggf. grafische Darstellung (z.B. bei Werbeanlagen) (2- fach)
- ggf. Antrag auf Abweichung (2- fach)
- ggf. Nachbarerklärung (2- fach)
- ggf. statistischer Erhebungsbogen (1- fach)
- ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Standsicherheit (1- fach)
- ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Wärmeschutz (1- fach)
- ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Schallschutz (1- fach)
- Nachweis Entwurfsverfasser bzw. Bauvorlageberechtigung
Die Aufzählung der notwendigen Unterlagen ist nicht unbedingt vollständig, da die Unterlagen bei den vielen verschiedenen Bauvorhaben/ Standorten/ Ausführungen variieren können. Es ist also durchaus möglich, dass das Bauordnungsamt weitere Unterlagen von Ihnen fordern wird. Das Bauordnungsamt kann außerdem noch weitere Ausfertigungen des Bauantrages anfordern, um im Interesse des Antragstellers eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, wenn noch weitere Ämter und Behörden beteiligt werden müssen. Dies ist aber eher eine Ausnahme.
Entsprechende Formulare können unter diesem Link eingesehen und runtergeladen werden.
Ablauf Baugenehmigungsverfahren:
https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/erste-allgemeine-informationen/ablauf-baugenehmigungsverfahren
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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