Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.

    Je nach Objekt und Lage ist eines der folgenden Verfahren vorgesehen:

    • einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
    • Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018
    • Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten) nach § 65 BauO NRW 2018

    Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.

    Bauberatung
    Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
    Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54
    oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 54 - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3054

    Fax: 02323 161233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 54 - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3054

    Fax: 02323 161233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 54/2 - Technische Abteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3039

    Fax: 02323 1233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 54/2 - Technische Abteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3039

    Fax: 02323 1233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    BauGB, BauO NRW, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab.

    Mindestanforderungen:

    • Bauantrag
    • aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug
    • Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
    • Bauzeichnungen M. 1:100
    • Baubeschreibung
    • Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
    • Statistikbogen (dieser Erhebungsbogen wird durch einen Link auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt)

    im Einzelfall:

    • gewerbliche Betriebsbeschreibung
    • landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
    • Brandschutzkonzept
    • statische Berechnung

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Klima-Check

    Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Herne (12. Dezember 2023) soll ab dem 01. Januar 2024 ein Klima-Check für private Bauvorhaben durchgeführt werden. Der Klima-Check soll im Rahmen des Bauantragsverfahrens mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Weitere Informationen und wie der Klima-Check anzuwenden ist, finden Sie hier: www.herne.de/klimacheck

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de