Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Die Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen (z. B. Werbeanlagen), sowie deren Nutzungsänderungen oder Abbrüchen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, es sei denn, sie gelten als verfahrensfrei nach § 62 Bauordnung NRW.

    Bei der Frage, ob und in wie weit Ihr geplantes Bauvorhaben genehmigungspflichtig und auch genehmigungsfähig ist, berät Sie die Bauberatung der Stadt Bielefeld.

    Bei gewerblichen Bauvorhaben steht Ihnen die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH (WEGE) mit Beratung und Unterstützung kostenlos zur Seite. Wenden Sie sich dafür bitte an den Unternehmensservice der WEGE.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a2927ac2379cd3976ec899c78658741d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt Verwaltungsabteilung Team Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-5600

    Fax: +49 521 51-3697

    E-Mail: bauberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Je nach Vorhaben ergeben sich unterschiedliche Antragsarten.

    Auch die erforderlichen Unterlagen und Formulare unterscheiden sich.

    Bitte achten Sie immer auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen.

    Im digitalen Verfahren gelten besondere Anforderungen:

    • Sie können ausschließlich PDF-Dateien hochladen
    • Bitte achten Sie auf die Implementierung sämtlicher Schriftarten, sofern Sie ein PDF aus Vektor-Daten erstellen
    • Ihre PDF-Datei darf keine Dokumenteneinschränkung enthalten (Passwörter oder Ähnliches)
    • Halten Sie mindestens den amtlichen Lageplan in einem PDF-Format bei der Antragstellung zum Upload bereit
    • Jede einzelne Bauvorlage ist als eigene Datei hochzuladen

    Pläne, Zeichnungen, Grundrisse, Ansichten und Schnitte bitte jeweils als einzelne PDF-Datei hochladen. Verschiedene Ansichten hingegen können in einer Datei zusammengefasst werden.

    • Für gescannte Unterlagen gilt: Ein mehrseitiges Dokument ist als jeweils eine Datei zu speichern (nicht pro Seite eine Datei).

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • Sofern Ihr Vorhaben genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist, können Sie Ihren Bauantrag einreichen.
      Dies ist unkompliziert in einem digitalen Verfahren möglich. Sie benötigen lediglich ein Benutzerkonto (Benutzername und Passwort) bei der BundID. Dieses können Sie im ersten Schritt des digitalen Bauantrages erstellen. Nach der Anmeldung mit der BundID werden Sie mit Hilfe eines Antragsassistenten durch die Antragstellung geleitet. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
       
    • Mit der Eingangsbestätigung des Bauantrages erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zugang zur "Bauauskunft Online". Hier können Sie sich über den Verfahrensstand Ihres Bauantrages informieren.
       
    • NEU: Im digitalen Verfahren nutzen Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser die Bauauskunft online mit der BundID. Hierüber haben Sie einen Zugriff auf sämtliche Bauanträge, die von Ihnen über die BundID gestellt wurden. Weitere erforderliche Unterlagen können Sie direkt zu dem Vorhaben hochladen.
       
    • ALT: Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die bereits im bisherigen Mantelbogenverfahren einen Login des Bauamtes erhalten haben, nutzen den Zugang über die Bauauskunft online für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser (ohne BundID). Neue Vorhaben stellen Sie bitte ausschließlich über den digitalen Bauantrag. Vielen Dank!
       
    • Über die Bauauskunft online erfolgen die weitere Kommunikationen und das Hochladen weiterer Unterlagen.

     

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Das Bauamt hat den Bauantrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang auf Vollständigkeit zu prüfen.

    Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf. Sobald der Bauantrag vollständig vorliegt, erfolgt die Bearbeitung.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de