Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Lageplan
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Nutzfläche
- Baubeschreibung
- Berechnung des umbauten Raums
- Stellplatznachweis
- ggf. Barrierefreikonzept
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wird. Das gleiche gilt, wenn die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen ist.
Die Gültigkeitsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-274
E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de
Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de
Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de
Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de
Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-602
E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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