Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Lageplan
    • Auszug aus dem Katasterkartenwerk
    • Bauzeichnungen
    • Berechnung der Nutzfläche
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des umbauten Raums
    • Stellplatznachweis
    • ggf. Barrierefreikonzept
    • ggf. Brandschutzkonzept
    • ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind

    Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wird. Das gleiche gilt, wenn die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen ist.
    Die Gültigkeitsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

    Stadtteil Ort
    Tel.: 02241/243-274
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de

    Stadtteil Birlinghoven
    Tel.: 02241/243-353
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de

    Stadtteil Buisdorf
    Tel.: 02241/243-353
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de

    Stadtteil Hangelar
    Tel.: 02241/243-288
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de

    Stadtteil Meindorf
    Tel.: 02241/243-493
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de

    Stadtteil Menden
    Tel.: 02241/243-288
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de

    Stadtteil Mülldorf
    Tel.: 02241/243-493
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de

    Stadtteil Niederpleis
    Tel.: 02241/243-602
    E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de